E-Rechnung - Timeline

  • Seit 01.01.2025 gilt für B2B Rechnungsempfänger:

    die Pflicht, sämtliche rechtskonformen Formate der E-Rechnung (insbesondere XRechnung und ZUGFeRD) empfangen, verarbeiten und archivieren zu können​

    Ab Januar 2025 kann der Empfänger einer E-Rechnung dem digitalen Format nicht mehr widersprechen​

  • Bis 31.12.2026 gilt für Rechnungsaussteller…

    für Papierrechnungen, PDFs bzw. Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungsformat entsprechen, dürfen weiterhin übermittelt werden, ​

    für Umsätze, die im Jahr 2025 und 2026 ausgeführt wurden ​

    Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist erforderlich​

  • ​ Bis 31.12.2027 gilt für Rechnungsaussteller…​

    für Umsätze, die im Jahr 2027 ausgeführt wurden, dürfen Papierrechnungen und Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungsformat entsprechen, weiterhin übermittelt werden unter Voraussetzung:​

    Vorjahresumsatz des Rechnungsaustellers überschreitet eine Höhe von 800.000 € nicht​

    Zustimmung des Rechnungsempfängers ist erforderlich

  • Ab 01.01.2028 gilt für Rechnungsausteller und Rechnungsempfänger…​

    Die E-Rechnungspflicht und alle damit verbundenen Anforderungen sind zwingend einzuhalten