E-Rechnung - Timeline
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Seit 01.01.2025 gilt für B2B Rechnungsempfänger:
die Pflicht, sämtliche rechtskonformen Formate der E-Rechnung (insbesondere XRechnung und ZUGFeRD) empfangen, verarbeiten und archivieren zu können
Ab Januar 2025 kann der Empfänger einer E-Rechnung dem digitalen Format nicht mehr widersprechen
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Bis 31.12.2026 gilt für Rechnungsaussteller…
für Papierrechnungen, PDFs bzw. Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungsformat entsprechen, dürfen weiterhin übermittelt werden,
für Umsätze, die im Jahr 2025 und 2026 ausgeführt wurden
Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist erforderlich
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Bis 31.12.2027 gilt für Rechnungsaussteller…
für Umsätze, die im Jahr 2027 ausgeführt wurden, dürfen Papierrechnungen und Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungsformat entsprechen, weiterhin übermittelt werden unter Voraussetzung:
Vorjahresumsatz des Rechnungsaustellers überschreitet eine Höhe von 800.000 € nicht
Zustimmung des Rechnungsempfängers ist erforderlich
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Ab 01.01.2028 gilt für Rechnungsausteller und Rechnungsempfänger…
Die E-Rechnungspflicht und alle damit verbundenen Anforderungen sind zwingend einzuhalten