E-Rechnung - Elektronische Kundenrechnung / Geschäftskunde
Sie möchten Ihre Rechnung digital erhalten? Kein Problem!
Ab dem 01.01.2025 sind alle B2B – Kunden verpflichtet, E-Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können.
Wieso wird eine E-Rechnungspflicht eingeführt?
- Der Staat möchte den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen
- Mit der Einführung der EU-weiten E-Rechnungspflicht, soll bei umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen ein Echtzeitreporting ermöglicht werden
Was sind E-Rechnungen?
- § 14 Abs. 1 UstG n.F. (ab 01.01.2025)
- Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturiertem elektronischem Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht
- Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (CEN-Norm EN 16931) entsprechen
- Diese Norm betrifft bisher Unternehmen, die öffentliche Auftraggeber haben.
- Dieses System wird nunmehr auf den B2B-Bereich erweitert
Neue Begrifflichkeiten ab 01.01.2025
E-Rechnungen:
- ZUGFeRD. PDF-Dokument mit eingebetteten XML-Datensatz
- X–Rechnung: XML-Datensatz
sonstige Rechnungen
- PDF – Rechnungen
- Papierrechnungen