E-Rechnung - Elektronische Kundenrechnung / Geschäftskunde

Sie möchten Ihre Rechnung digital erhalten? Kein Problem!

Ab dem 01.01.2025 sind alle B2B – Kunden verpflichtet, E-Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. 

Wieso wird eine E-Rechnungspflicht eingeführt? 

  • Der Staat möchte den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen 
  • Mit der Einführung der EU-weiten E-Rechnungspflicht, soll bei umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen ein Echtzeitreporting ermöglicht werden 

Was sind E-Rechnungen? 

  • § 14 Abs. 1 UstG n.F. (ab 01.01.2025) 
  • Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturiertem elektronischem Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht 
  • Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (CEN-Norm EN 16931) entsprechen 
  • Diese Norm betrifft bisher Unternehmen, die öffentliche Auftraggeber haben.  
  • Dieses System wird nunmehr auf den B2B-Bereich erweitert 

  

Neue Begrifflichkeiten ab 01.01.2025 

E-Rechnungen: 

  • ZUGFeRD. PDF-Dokument mit eingebetteten XML-Datensatz 
  • X–Rechnung: XML-Datensatz 

sonstige Rechnungen 

  • PDF – Rechnungen 
  • Papierrechnungen 

Gerne bieten wir Ihnen folgende Formate an!

Mit ZUGFeRD bieten wir Ihnen eine hybride Rechnungsstellung an. Das bedeutet, es wird in der PDF-Datei eine XML-Datei angehängt. Die XML-Datei enthält das Standard-ZUGFeRD-Schema. Es werden alle Rechnungsinformationen der PDF-Datei in der XML abgebildet, da die PDF aus der XML-Datei generiert wird. 

Sie können die XML-Datei dann vollautomatisiert mit der richtigen Technologie auslesen und verarbeiten lassen und gleichzeitig die PDF als Visualisierung verwenden. Eine hybride Rechnung bietet den Vorteil, alle Rechnungsdaten automatisiert verarbeiten zu können. Eine manuelle Auslesung der Rechnungsdaten ist nicht mehr notwendig. 

Unsere X-Rechnung ist eine XML-Datei, die ohne PDF versendet wird. Sie wird als reiner Datenstrom verschickt. Um die X-Rechnung lesen zu können, wird eine entsprechende Software benötigt. Im Moment versenden wir die X-Rechnung nur mit gültiger Leitweg-ID an Bund und Länder (Richtlinie 2014/55/EU -verpflichtend seit 27.11.2020 für öffentliche Auftraggeber).  

  

Was wir von Ihnen dafür benötigen: 

  • Ihre Kundennummer 
  • Eine gültige E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang
  • Die Angabe des Rechnungsformats, welche Sie zukünftig als Rechnung erhalten möchten

Kontaktieren Sie uns noch heute! Schreiben Sie uns über das Kontakformular.