Postversand von Rechnungen
Die richtige Adresse finden
Die Regulierung unserer Eingangsrechnungen und Gutschriften der BayWa AG Sparten erfolgt grundsätzlich zentral in München. Hierfür gibt es für jede BayWa AG Sparte ein Postfach welches als Rechnungsadresse verwendet werden muss. Bitte senden Sie keine Rechnungen an unsere Niederlassungen! Dadurch werden unnötige Postlaufzeiten und Verzögerungen generiert.
Bitte beachten Sie, zusätzlich die komplette Anschrift des Leistungsempfängers der Niederlassung (Straßenanschrift des bestellenden/belieferten BayWa Betriebes) mit auf Ihrer Rechnung aufzuführen.
Grundsätzlich ist beim Postversand folgendes zu beachten:
- nur Originale, keine Durchschläge oder Kopien
- bei Verwendung von Endlospapier, Blätter trennen
- Rückseiten nicht bedrucken
- wenn möglich keine farbigen Rechnungen
- Wertfelder nicht grau oder schraffiert hinterlegt sein dürfen
- Lieferpapiere können selbstverständlich mitgesendet werden
- Keine Auftragsbestätigungen senden! Diese benötigen unsere Besteller direkt.
Folgende Angaben müssen sich auf den Rechnungen zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen befinden:
- Angabe der Bestellnummer (findet sich auf der EDV Bestellung 15…) des bestellenden Betriebes
- die GLN Nummer des Betriebes (diese erhalten Sie vom jeweiligen Betrieb)
- Rechnungen müssen getrennt nach Bestellungen bzw. Lieferungen erfolgen
Bei Baustofflieferanten:
- Bei Direktabrufen muss die vollständige Kundenanschrift inkl. BayWa Kundennummer und Baustellen Anschrift angegeben werden.