E-Rechnung / Lieferanten

Immer einen Schritt voraus

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  • Grundsätzlich muss jedes Unternehmen im B2B Bereich ab dem  1.1.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können.  
  • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt und jedes Unternehmen kann im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. 
Was ist eine E-Rechnung?

Was ist eine E-Rechnung?

  • Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F. ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung zulässt.  
  • Dabei muss das strukturierte elektronische Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß RL 2014/55/EU entsprechen (CENNorm EN 16931). 
  • Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ff.UStG n. F. kommt es zu einer neuen Begrifflichkeit.  
  • Ab dem 1.1.2025 ist mit dem Begriff Rechnung automatisch die E-Rechnung gemeint. 
  • Alle anderen Rechnungsformate fallen dann unter die Begrifflichkeit „sonstige Rechnungen“. 

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten? ​

  • Grundlage für die E-Rechnungspflicht ist die Norm EN 16931. Diese basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU, dem E-Rechnungsgesetz (ERechG) und der E-Rechnungsverordnung (ERechV). ​
  • Außerdem relevant sind das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). ​
  • Die ab dem 1. Januar 2025 geltende E-Rechnungspflicht für Unternehmen wird im Wachstumschancengesetz geregelt, welches am 27. März 2024 beschlossen wurde. Sie legt fest, dass alle Rechnungen elektronisch eingereicht und verarbeitet werden müssen.​

Welche Risiken bestehen, wenn die Umstellung nicht erfolgt?

Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren, dass ihre Rechnungen abgelehnt werden oder Bußgelder drohen.

Gerne können Sie ab sofort Ihre Rechnungen als E-Rechnung an uns senden.

Vorzugsweise im ZUGFeRD-Format ab der Version 2.0. Mindeststandart: COMFORT, empfohlen aber EXTENDED und XRECHNUNG.  

Aber auch die XRechnung ist ab den Versionen OASIS UBL 2.1 und Peppol BIS Billing 3.0 möglich. 

Bitte senden Sie vorab eine E-Rechnung zum Testen an folgende Mailadresse: edi.management@baywa.de

Folgende Einschränkungen sind unbedingt zu beachten: 

  • je Mail nur eine Rechnung 
  • max. Mail Größe 4MB 
  • Anlagen können mitgeschickt werden, wenn diese in ZUGFeRD bzw. XRechnung eingebettet sind 
  • Informationen zur Rechnung als Email-Text können nicht verarbeitet werden 

 

Sie erfüllen alle Kriterien und möchten Ihre Rechnungen elektronisch schicken? Oder haben Sie noch Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.